In vielen Fällen erhalten Unternehmen mehr Bewerbungen, als sie Stellen zu besetzen beabsichtigen. Schwerer als die Auswahl des geeigneten Kandidaten ist es, in freundlicher Weise zu verdeutlichen, dass und aus welchem Grund ein Kandidat für eine Stelle nicht infrage kommt.
Die Furcht vor rechtlichen Schritten aufgrund falscher oder unkonkreter Formulierungen ist groß. In Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das die Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern versucht. Dazu zählen beispielsweise Benachteiligungen bezogen auf Religion, ethnische Herkunft oder Geschlecht. Das AGG ratifizierte damit verschiedene EU-Richtlinien.
Schwierigkeiten für Unternehmen
Aufgrund dessen gestalten Unternehmen Bewerbungs-Absagen unpersönlich und allgemein. Sie formulieren nach einem vorgefertigten Schema, dessen Kern aus dem Verweis auf die Vielzahl der Bewerber oder auf Kandidaten mit höherer Qualifikation besteht. Die rechtlich unbedenklichen Absagen dieser Art führen zu einem weiteren großen Problem.
Unpersönliche, standardisierte Antworten drücken Bewerbern keine Wertschätzung aus und offerieren kein sinnvolles Feedback. Dies führt zu einer negativen subjektiven Wahrnehmung gegenüber dem Unternehmen, dem sogenannten Employer Branding. Neben der Gefahr, einen potenziellen Kunden zu verlieren, entsteht ein Imageschaden. Abgelehnte Bewerber geben ihre negative Einschätzung über das Internet oder persönlichen Kontakt weiter.
Rechtssicherheit oder Employer Branding: ein Dilemma?
Die Rechtssicherheit steht für Unternehmen vor allem aus finanziellen Gründen im Vordergrund. Eine Absage ist immer eine schlechte Nachricht. Daher fühlen sich viele Menschen verärgert, woran keine freundlich formulierte Antwort etwas ändert. Um eine negative Bewertung im Laufe des Bewerbungs-Prozesses zu vermeiden, gibt es Punkte, die es zu beachten gilt.
Bestimmte Formulierungen in der Absage wirken sich unvorteilhaft aus. Erwähnt der Unternehmer die beeindruckende Qualifikation des Bewerbers, die er dennoch nicht zu berücksichtigen vermochte, hinterlässt er keinen guten Eindruck. Ernste Folgen bringen auch späte oder ausbleibende Rückmeldungen sowie unangekündigte Rücksendung der Bewerbungs-Unterlagen mit sich.
Unternehmen erzielen Vorteile in der Wahrnehmung, wenn sie im Antwortschreiben einen Ansprechpartner nennen. Der Bewerber reagiert positiv, sofern die Firma ihm ein persönliches Feedback anbietet und einen nachfolgenden Kontakt im Falle eines anderen Stellenangebotes avisiert. Da das Unternehmen für diesen Zweck die Unterlagen im Betrieb behält, erfordert ein solches Vorgehen die Zustimmung des Bewerbers. Der Mehraufwand dieser Schritte benötigt eine spezielle Infrastruktur, wirkt sich aber auf die Employer Brand positiv aus.
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