Die Finanzen im Griff: Kündigungsdienste erleichtern das Unternehmerleben

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Versicherungen, Mobilfunkverträge und Co. – Verträge werden innerhalb von wenigen Minuten abgeschlossen; in einigen Fällen genügt auch nur ein Mausklick. Komplizierter wird hingegen die Kündigung des Vertrags. Wer Hilfe benötigt, der kann sich online an sogenannte Kündigungsdienste wenden.

Sind Kündigungsdienste tatsächlich empfehlenswert?

Schon wieder wurde der Mobilfunkvertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Der teure Tarif muss also auch in den kommenden zwölf Monaten bezahlt werden. Das ist ärgerlich – vor allem dann, wenn bereits ein Tarifwechsel vorgesehen war. Mitunter kann die Kündigung auch zur wahren Geduldsprobe werden: Wer etwa seinen Stromanbieter wechseln möchte, muss zuerst einmal die Adresse suchen, dann das Kündigungsschreiben aufsetzen und dann zur Post gehen – wer dann noch zu spät dran ist und die Kündigungsfrist verpasst, hat am Ende nicht einmal einen Erfolg verbuchen können. Für eine Abhilfe sollen sogenannte Kündigungsdienste sorgen. Doch wie empfehlenswert sind derartige Angebote tatsächlich? Daniel Pöhler, er ist der Experte für Digitales und Mobilität beim Verbraucherportal „Finanztip„, weiß, dass es sich sehr wohl lohnen kann, wenn alte Verträge gekündigt werden. „Wer einen Vertrag über einen Kündigungsdienst kündigen möchte, der spart natürlich Zeit. Der Kunde muss das Schreiben nicht mehr selbst formulieren, weil es automatisch erstellt wird. Viele Kündigungsdienste übernehmen auch den Versand, sofern der Kunde die Kosten dafür bezahlt. Somit erspart er sich auch den Weg zur Post. Einige Kündigungsdienste bieten auch eine sogenannte Erinnerungsfunktion an, sodass der Kunde auch keinen Kündigungstermin mehr verpassen kann“, so Pöhler.

Was passiert, wenn der Kündigungsdienst einen Fehler begeht?

Doch können Kündigungsdienste tatsächlich eine Kündigung übermitteln, obwohl der Kunde diese nicht eigenhändig unterschrieben hat? „Die Anbieter können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausschließen, dass der Kunde den Vertrag per E-Mail kündigt. Es gibt somit keine Schriftformerfordernis mehr“, so Christine Steffen, eine Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „In der Regel spricht nichts gegen sogenannte Kündigungsdienste. Wichtig ist nur, dass der Kunde darauf achtet, dass der Kündigungsdienst den Schaden übernimmt, sofern eine Frist versäumt wurde.“ Von Vorteil ist, dass die Kündigungsdienste recht unkompliziert sind. Der Kunde erhält die richtige Adresse für das Kündigungsschreiben; einerseits gibt es das kostenlose Musterschreiben, andererseits kann – gegen eine Gebühr – das volle Leistungspaket des jeweiligen Portals in Anspruch genommen werden. Das heißt, dass der Kündigungsdienst die Kündigung per E-Mail, Brief oder Fax versendet. Der Kunde erhält einen Sendenachweis und hat somit den Beweis, dass der Vertrag pünktlich gekündigt wurde. Natürlich muss der Kunde seine persönlichen Daten angeben, wenn er einen Kündigungsdienst nutzen will – also seine Kundennummer, seinen Namen, seine Adresse, die E-Mail-Adresse und auch eine Telefonnummer. „Natürlich benötigen die Dienste bestimmte Daten, damit sie überhaupt tätig werden können“, so Steffen. „In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich Hinweise, ob die Daten an Dritte weitergegeben werden. Ist der Kunde unsicher, so sollte er, vor allem bei schwammigen Formulierungen, nachfragen und auch gegebenenfalls einen anderen Kündigungsdienst wählen.“

Wann sollten sich die Verbraucher für einen Kündigungsdienst entscheiden?

„Jeder Verbraucher muss am Ende für sich selbst entscheiden, ob er für die Kündigung tatsächlich Hilfe benötigt oder nicht“, so die Juristin. Hat der Kunde alle Unterlagen und weiß, wohin er das Kündigungsschreiben übermitteln soll oder wie lange seine Kündigungsfrist noch ist, so muss er nicht unbedingt die Leistungen eines Kündigungsdienstes in Anspruch nehmen.

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