Richtig kündigen

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Oftmals ist ein Arbeitsplatzwechsel der Karriere förderlich – doch zunächst muss der Angestellte seinen bisherigen Job richtig kündigen. Die Gründe für eine neue Stelle sind vielseitig. Es warten neue Aufgaben, neue Verantwortungsbereiche, andere Mitarbeiter und oftmals auch mehr Geld. Ehe die neue Arbeit voller Motivation und Tatendrang beginnt, ist dem bisherigen Arbeitgeber der Entschluss in Form einer Kündigung mitzuteilen. Allerdings sind dabei einige Aspekte zu beachten. Diese betreffen sowohl die Einreichung der Kündigung wie auch die Übermittlung der Entscheidung in einem Gespräch. Allgemein ist die Einreichung einer Kündigung erst dann empfehlenswert, wenn der neue Arbeitsvertrag in schriftlicher Form vorliegt. Zwar gelten auch mündliche Vereinbarungen, diese sind im Zweifelsfall jedoch schwer zu beweisen.

Kündigung – diese Punkte sind zu beachten

Der Angestellte muss richtig kündigen, andernfalls ist die Kündigung möglicherweise nicht rechtswirksam. Das in Österreich geltende Recht ist zu berücksichtigen.

  • Zunächst bedeutet richtig kündigen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fristgerecht erfolgt. Die Kündigung kann zum letzten Tag eines jeden Kalendermonates erfolgen.
  • Richtig zu kündigen, bedeutet, die dazu erforderliche vertraglich geregelte Frist einzuhalten. Ein zu frühes Ausscheiden aus dem Unternehmen birgt die Gefahr von Vertragsstrafen.
  • Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Eingang des Schreibens beim Arbeitgeber.
  • Das Schreiben ist in Papierform einzureichen. E-Mails oder Fax sind möglicherweise ausreichend.
  • Die Kündigung muss dem Arbeitgeber auch tatsächlich zugegangen sein. Im Idealfall lässt sich der Angestellte vom Arbeitgeber eine Kopie der Kündigung mit Datum bestätigen. Dadurch ist er in Besitz eines Nachweises des rechtzeitigen Zugangs.

Stilvoller Abgang nach dem Kündigen empfehlenswert

Grundsätzlich ist zu einem stilvollen Abgang zu raten. Schließlich treffen sich Personen im gleichen Business des Öfteren – auch außerhalb der Unternehmensgrenzen. Der Arbeitnehmer erhält sich durch ein reibungsloses Ausscheiden aus dem Betrieb seinen guten Ruf. Auf Ärger oder Unmutsäußerungen gegenüber dem bisherigen Chef ist zu verzichten. Überhaupt zeugt es von gutem Stil, den bisherigen Chef als ersten von den Wechselabsichten in Kenntnis zu setzen. Das geschieht idealerweise in einem Vier-Augen-Gespräch. In diesem hat der Angestellte die Möglichkeit, seine Beweggründe für den Wechsel in seinen neuen Job darzulegen.

Reibungslose Arbeitsplatzübergabe und Ausstand mit den ehemaligen Kollegen nach der Kündigung

Für den bisherigen Chef hat die Übergabe des Arbeitsplatzes höchste Priorität. Dabei sollte sich der Arbeitnehmer kooperativ zeigen. In einer direkten Übergabe ist die Einweisung des Nachfolgers möglich. Sofern Letztere nicht zu realisieren ist, sind ausführliche Dokumentationen über die Arbeitsschritte hilfreich. Ferner gehört ein Ausstand zum guten Abschluss. Dazu sind insbesondere enge Mitarbeiter einzuladen. Auf das Bloßstellen des Chefs oder von Kollegen ist zu verzichten. Stattdessen sollte sich der wechselnde Arbeitnehmer für die Zusammenarbeit bedanken.

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