Das Thema Arbeitsvertrag und gefährliches Halbwissen liegen oft nah beieinander. Häufig kommen wichtige Details erst zum Vorschein, wenn es zu spät ist. Gut beraten ist, wer seine Rechte kennt. Exklusiv für jobwissen.at hat kununu die größte Arbeitgeber-Bewertungsplattform im deutschsprachigen Raum 5 Tipps zum Thema Arbeitsvertrag in Österreich verfasst.
Check, Check
Bevor die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag gesetzt wird, sollte dieser gründlich durchgelesen werden. Das macht man am besten an einem ruhigen Ort und ohne Zeitdruck. Der Kollektivvertrag sollte dabei ebenfalls herangezogen werden. Fragen oder Unklarheiten notieren und mit dem Vorgesetzten besprechen. Damit auch nichts vergessen wird, hier eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten:
- Name und die Anschrift der Vertragsparteien
- Stellenbezeichnung
- Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Beginn, Probezeit und evtl. Dauer
- Bezahlung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, evtl. Bonuszahlungen)
- Urlaub
- Kündigungsfrist & Kündigungstermin
- Nebenberufliche Tätigkeiten
Wenn der Rubel rollt…
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte dem Gehalts-Abschnitt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Bruttovergütung ist als Monats- oder Jahresgehalt anzugeben – hier kann nachgerechnet werden. Ausgehandelte Prämien, Bonuszahlungen und leistungsabhängige Bestandteile sind ebenfalls zu deklarieren.
Für alle, die mit Engpässen konfrontiert sind: Das Gehalt muss am letzten Werktag des laufenden Monats auf dem angegeben Konto verfügbar sein. Der Auszahlungszeitpunkt des 13. und 14. Monatsgehaltes ist im Kollektivvertrag angegeben.
Zeit ist Geld, oder?
Die Bereitschaft zu Überstunden wird oft vorausgesetzt. Damit es nicht zum Streit kommt, ist diesbezüglich einiges zu beachten: Grundsätzlich ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vertraglich festzuhalten. Alles, was über 40 Wochenstunden hinaus geleistet wird, gilt als Überstunde. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit.
Überstundenpauschalen können Bestandteil eines Vertrags sein. Dadurch ist eine festgelegte Anzahl von Überstunden durch den Monatsverdienst gedeckt. Die Höchstanzahl zulässiger Überstunden kann ebenfalls vertraglich geregelt werden. Eine eigene Stundenliste hilft, den Überblick zu behalten.
Überstunden werden bezahlt oder durch Zeitausgleich abgegolten. Eine Mischform ist ebenfalls möglich. Die genaue Überstundenregelung steht im jeweiligen Kollektivvertrag.
Achtung: Ist die Arbeitszeit als Gleitzeit vereinbart, treffen diese Regelungen nicht zu.
All Inclusive
Immer beliebter werden sogenannte All-In-Verträge. Bei dieser Vereinbarung werden sämtliche Überstunden mit dem Monatslohn abgegolten. Häufig entpuppt sich diese Vertragsform jedoch als Mogelpackung. Der reale Stundensatz wird dabei oft gedrückt und kann unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn fallen. In diesem Fall wird der Vertrag gesetzeswidrig. Dasselbe gilt, wenn die gesetzlich zugelassenen Arbeitsstunden überschritten werden. Hier ist es ratsam, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen.
Richtig Schlussmachen
Wer seinen Arbeitsvertrag nicht einvernehmlich auflösen kann, dem bleibt nur die Kündigung. Wichtig ist, die Kündigung gut vorzubereiten und einen geeigneten Zeitpunkt zu wählen. Sie kann sowohl schriftlich wie mündlich eingebracht werden.
Die Kündigung sollte klar aussagen, dass der Mitarbeiter das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin fristgerecht kündigt. Außerdem bittet man den Arbeitgeber, ein aussagekräftiges Zeugnis zu erstellen. Achtung: Gesetzlicher Anspruch besteht nur auf ein einfaches Arbeitszeugnis.
Der Kündigungstermin bezeichnet den Zeitpunkt, an dem das Verhältnis beendet sein soll. Davor läuft die vertraglich geregelte oder gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist.
Weitere interessante Tipps rund um die Arbeitswelt sind im kununu News-Bereich zu finden.
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